Das Online­zugangs­gesetz OZG

Digitale Verwaltung jetzt!

Was ist das OZG?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) – mit vollem Titel „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – ist die gesetzliche Grundlage für die bundesweite Verwaltungsdigitalisierung. Es wurde 2017 erlassen und sah vor, dass Verwaltungen mit Ende 2022 alle ihre Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen elektronisch anbieten müssen. Ziel des OZG ist es, die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürger und den Behörden schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten – auf Bundes-, Länder- und Kommunenebene.

Konkret sind drei Vorgaben für eine zukünftig digitale Verwaltung umzusetzen:

  1. Alle Verwaltungsdienstleistungen müssen online über Kundenportale angeboten werden.
  2. Alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen müssen Konten und Postfächer zur Nutzung von Verwaltungsleistungen erhalten.
  3. Der Bund sowie die Länder und Kommunen müssen ihre jeweils eigenen Online-Portale miteinander verknüpfen.

Was ist der aktuelle Stand beim OZG?

Seit Längerem wird an einem Nachfolger für das Onlinezugangsgesetz gearbeitet. Im Februar 2024 hat der Bundestag die Aktualisierung des Onlinezugangsgesetzes bestätigt, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Das OZG 2.0 legt die nächsten Schritte für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren fest. Die wichtigsten Maßnahmen nach der neuen Priorisierung und dem angepassten Augenmerk auf mehr Standardisierung sind

  1. die Einführung eines zentralen Bürgerkontos („BundID“),
  2. die Festlegung des Once-Only-Prinzips, das den Abruf benötigter Nachweise bei anderen Behörden regelt,
  3. die faktische Abschaffung der Schriftform,
  4. die Bereitstellung einer besseren Beratung bei der Nutzung digitaler Angebote sowie
  5. die Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsdienstleistungen (z. B. Ummeldung, Beantragung von Elterngeld oder Eheschließung etc.).

Die Verwaltungsleistungen, die Bund, Länder und Kommunen für Unternehmen anbieten, sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre, d. h. bis spätestens 2028, voll digitalisiert zur Verfügung stehen.

Was umfasst der OZG-Umsetzungskatalog?

Insgesamt sind knapp 600 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Im OZG-Umsetzungskatalog sind die Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet.

Was müssen Verwaltungen tun? Drei OZG To-dos.

  1. Status Quo ermitteln: Als erstes müssen die Verwaltungen bzw. die Behörden den allgemeinen Status Quo ermitteln. Auf welchem Stand sind die eigenen Dienste, Verfahren und Formulare? Welche Leistungen sind bereits elektronisch verfügbar und welche darüber hinaus onlinefähig? Ist der Einsatz eines Antrags- bzw. Formularmanagement für Online-Anträge sinnvoll?
  2. Vorgehen abgleichen: Im zweiten Schritt ist eine Abstimmung mit Verwaltungen des Bundes und anderer Länder nötig. Wie weit ist die Digitalisierung vorangeschritten? Gibt es Best Practices, auf die zurückgegriffen werden kann?
  3. Digitalisierung umsetzen: Im dritten Schritt sind die Dienste, Verfahren und Formulare in standardisierter Form nach den Richtlinien des OZG in digitale Services zu überführen. Ein digitales Formularmanagement sorgt für eine medienbruchfreie digitale Kommunikation – und macht die Übermittlung von Formularen sowie komplexe Antragsverfahren schneller, einfacher und kostengünstiger.

Professionelles Formularmanagement von innobis

Aus 30 Jahren Erfahrung in der Softwareentwicklung haben wir uns gefragt, wie wir Verwaltungen bzw. Behörden bei der Umsetzung der Anforderungen des OZG unterstützen können. Unsere Antwort: zwei hoch performanten Software-Lösungen, der innobis eAntrag und der innobis eDesigner für ein effizientes Formularmanagement.

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Jörg Petersen
Vorstand der innobis AG
040 55487-0
j.petersen@innobis.de