Was ist der aktuelle Stand beim OZG?
Seit Längerem wird an einem Nachfolger für das Onlinezugangsgesetz gearbeitet. Im Februar 2024 hat der Bundestag die Aktualisierung des Onlinezugangsgesetzes bestätigt, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Das OZG 2.0 legt die nächsten Schritte für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren fest. Die wichtigsten Maßnahmen nach der neuen Priorisierung und dem angepassten Augenmerk auf mehr Standardisierung sind
- die Einführung eines zentralen Bürgerkontos („BundID“),
- die Festlegung des Once-Only-Prinzips, das den Abruf benötigter Nachweise bei anderen Behörden regelt,
- die faktische Abschaffung der Schriftform,
- die Bereitstellung einer besseren Beratung bei der Nutzung digitaler Angebote sowie
- die Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsdienstleistungen (z. B. Ummeldung, Beantragung von Elterngeld oder Eheschließung etc.).
Die Verwaltungsleistungen, die Bund, Länder und Kommunen für Unternehmen anbieten, sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre, d. h. bis spätestens 2028, voll digitalisiert zur Verfügung stehen.