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Wie können Finanzdienstleister pragmatisch mit den verschärften regulatorischen Anforderungen an die Banken-IT umgehen? Seit Veröffentlichung des Rundschreibens „10/2012 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk“ sowie den Erläuterungen in 12/2012 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt es in der IT von Banken eine Vielzahl von umzusetzenden Maßnahmen, um insbesondere die Anforderungen aus AT 7.2 und AT 7.3 zu erfüllen. Angekündigte Sonderprüfungen nach § 44 KWG Absatz 1 (Kreditwesengesetz) fordern gleichermaßen Business- und IT-Verantwortliche heraus.
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Pragmatischer Umgang mit den verschärften regulatorischen Anforderungen an die Banken-IT.
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Warum Fehler wiederholen? Die Beachtung von einigen wesentlichen Grundsätzen lohnt sich!
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Banken müssen in der IT eine Vielzahl regulatorischer Vorgaben beachten und umsetzen. Nicht selten schießen sie dabei über das Ziel hinaus. Wichtig ist es, auch im Testmanagement einen angemessenen Umsetzungspfad zu finden.
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Testmanagement-Projekte gestalten sich oft schwierig: Die Software ist nicht rechtzeitig fertig, Testsysteme und Berechtigungen fehlen und Testfälle, falls vorhanden, sind von schlechter Qualität.